Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
Wir freuen uns, dass Sie mit uns zusammenarbeiten. Damit beide Seiten wissen, woran sie sind, haben wir hier die Rahmenbedingungen unserer Zusammenarbeit zusammengefasst. Wenn etwas unklar ist oder Sie eine abweichende Regelung brauchen: Sprechen Sie uns an — wir finden in aller Regel eine Lösung.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung von Software, Softwarepflege, Support und sonstige Leistungen der ENVESO-Tec GmbH (nachfolgend „wir" oder „ENVESO-Tec").
1.2 Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.
1.3 Individuelle Vereinbarungen haben immer Vorrang vor diesen Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen in Textform zugestimmt haben.
1.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Das gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
2. Leistungsumfang und Nutzungsrechte
2.1 Welche Leistungen wir erbringen, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung, ergänzt um die zugehörige Leistungsbeschreibung.
2.2 Bei Kauflizenzen erhalten Sie ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschließliches Recht, die Software im vereinbarten Umfang (insbesondere Anzahl der Arbeitsplätze bzw. Nutzer) zu nutzen. Bei Mietlizenzen gilt dieses Recht für die Dauer des Mietverhältnisses.
2.3 Die Software wird Ihnen zur Nutzung überlassen; die Urheberrechte verbleiben bei uns. Eine Weitergabe an Dritte, Vermietung oder Unterlizenzierung ist nur nach vorheriger Zustimmung in Textform zulässig. Ihre gesetzlichen Rechte, insbesondere nach §§ 69d, 69e UrhG, bleiben unberührt.
2.4 Soweit wir im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, schließen wir mit Ihnen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
3. Preise
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Kosten für Versand, Transport und Versicherung weisen wir gesondert aus.
3.2 Preise für bereits beauftragte, noch nicht ausgeführte Leistungen bleiben unverändert. Für laufende Dauerschuldverhältnisse (Mietlizenzen, Softwarepflege) können wir die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anpassen, soweit sich unsere Kosten verändert haben. Wir informieren Sie rechtzeitig in Textform. Bei einer Erhöhung um mehr als 5 % können Sie den betroffenen Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
4. Zahlung
4.1 Rechnungen sind ohne Abzug bei Erhalt zur Zahlung fällig.
4.2 Bei Mietlizenzen ist die Miete jeweils im Voraus bis zum dritten Werktag des Abrechnungszeitraums zu zahlen.
4.3 Wir behalten uns vor, Leistungen gegen Vorkasse zu erbringen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht — etwa bei Erstaufträgen oder wenn frühere Rechnungen wiederholt verspätet ausgeglichen wurden. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.
4.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen; insbesondere schulden Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.5 Kommt der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 30 Tage in Verzug, können wir die Erbringung von Support- und Pflegeleistungen bis zum Ausgleich zurückhalten. Wir kündigen dies vorher in Textform an. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt bestehen.
5. Softwarepflege und Support
5.1 Welche Leistungen der Softwarepflegevertrag umfasst — etwa Updates, Fehlerbehebung, gesetzlich bedingte Anpassungen —, ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
5.2 Unterstützungsleistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, rechnen wir nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen ab. Wir weisen Sie darauf hin, bevor kostenpflichtiger Aufwand entsteht.
5.3 Der Softwarepflegevertrag läuft zunächst zwölf Monate. Er verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt.
5.4 Wird ein Pflegevertrag unterbrochen und später wieder aufgenommen, richtet sich die Vergütung nach den zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme gültigen Preisen für die tatsächlich eingesetzten Lizenzen.
6. Lieferung
6.1 Software stellen wir Ihnen in der Regel innerhalb von fünf Werktagen nach Vertragsschluss bzw. Zahlungseingang zum Abruf bereit. Sollte es einmal länger dauern, melden wir uns rechtzeitig bei Ihnen.
6.2 Bei körperlicher Lieferung wählen wir Verpackung und Versandweg, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Kosten trägt der Kunde.
7. Mängel
7.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
7.2 Für beiderseitige Handelsgeschäfte gilt ergänzend § 377 HGB: Bitte prüfen Sie die Lieferung zeitnah und zeigen Sie offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen, in Textform an. Versteckte Mängel zeigen Sie bitte unverzüglich nach Entdeckung an.
7.3 Software ist ein komplexes Erzeugnis; dass sie in jeder denkbaren Konstellation vollständig fehlerfrei arbeitet, kann nach dem Stand der Technik niemand zusichern. Wir beheben gemeldete Fehler im Rahmen unserer Gewährleistungspflichten und der vereinbarten Pflegeleistungen zügig.
8. Haftung
8.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen) haften wir begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
8.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
8.4 Bitte sichern Sie Ihre Daten regelmäßig und dem Risiko angemessen. Für den Verlust von Daten haften wir nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eingeräumte Nutzungsrechte stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
10. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs — etwa Naturkatastrophen, Feuer, Krieg, Aufruhr, behördliche Anordnungen, Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen, großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen — befreien uns für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Wir informieren Sie unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Dauert das Hindernis länger als zwei Monate, können beide Seiten vom betroffenen Vertrag zurücktreten.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Erfüllungsort ist Billerbeck. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Coesfeld, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
11.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
11.4 Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
ENVESO-Tec GmbH, Billerbeck — Stand August 2026